Kastrationspflicht!
Text vom Verein Streunerkatzen OÖ
Um die jährliche Katzenschwemme wenigstens etwas einzubremsen gibt es seit 1.1.2005 eine Kastrationspflicht welche auch im Tierschutzgesetz verankert ist.
Der Gesetzestext lautet:
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“
Aufgrund der Petition bzgl. der Ausnahme von Katzen in bäuerlicher Haltung die vom Verein „Streunerkatzen OÖ“ eingereicht wurde, nahm im März 09 das Bundesministerium für Gesundheit Stellung: Ausgenommen von der Kastrationspflicht ("bäuerliche Haltung") sind lediglich Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben. Bauern müssen demnach IHRE eigenen Katzen sehr wohl auch kastrieren lassen. Für diese Katzen gelten die gleichen Mindestanforderungen für die Haltung, wie für Katzen von Privatpersonen.
Die Kastrationspflicht wird von Tierschutzvereinen als auch engagierten Privatpersonen kontrolliert und bei Verstoß zur Anzeige gebracht.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen Strafen bis zu € 3.750
Wichtige Information zum Thema
Katzen können bereits ab etwa 4 Monaten geschlechtsreif werden. Eine Kastration zwischen dem 4. und 6. Lebensmonat ist daher mittlerweile durchaus üblich. Die Empfehlung, dass eine Katze erst rollig gewesen sein muss, oder ein Kater erst zu markieren angefangen haben muss, um eine Kastration durchzuführen zu können ist längst überholt und veraltet.
Personen die gerne "einmal Babies" hätten oder das Aufwachsen der Kleinen beobachten möchten, sollten sich ausführlich über Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht informieren und sich dann an einen Tierschutzverein oder Tierheim wenden. Es gibt leider genug hochträchtige Katzen, die nicht mehr kastriert werden können und die ohnehin Babies bekommen. Tierschutzvereine und Tierheime würden durch Unterbringung solcher Katzen auf verantwortungsbewussten und verlässlichen Pflegeplätzen immens entlastet werden.
Der Text kann unter http://verein.streunerkatzen.org/kastrationspflicht.pdf heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.
Weiterverbreitung von Texten / Fotos ausdrücklich ERWÜNSCHT!Mehr anzeigen
Von: Streunerkatzen OÖ
Um die jährliche Katzenschwemme wenigstens etwas einzubremsen gibt es seit 1.1.2005 eine Kastrationspflicht welche auch im Tierschutzgesetz verankert ist.
Der Gesetzestext lautet:
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“
Aufgrund der Petition bzgl. der Ausnahme von Katzen in bäuerlicher Haltung die vom Verein „Streunerkatzen OÖ“ eingereicht wurde, nahm im März 09 das Bundesministerium für Gesundheit Stellung: Ausgenommen von der Kastrationspflicht ("bäuerliche Haltung") sind lediglich Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben. Bauern müssen demnach IHRE eigenen Katzen sehr wohl auch kastrieren lassen. Für diese Katzen gelten die gleichen Mindestanforderungen für die Haltung, wie für Katzen von Privatpersonen.
Die Kastrationspflicht wird von Tierschutzvereinen als auch engagierten Privatpersonen kontrolliert und bei Verstoß zur Anzeige gebracht.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen Strafen bis zu € 3.750
Wichtige Information zum Thema
Katzen können bereits ab etwa 4 Monaten geschlechtsreif werden. Eine Kastration zwischen dem 4. und 6. Lebensmonat ist daher mittlerweile durchaus üblich. Die Empfehlung, dass eine Katze erst rollig gewesen sein muss, oder ein Kater erst zu markieren angefangen haben muss, um eine Kastration durchzuführen zu können ist längst überholt und veraltet.
Personen die gerne "einmal Babies" hätten oder das Aufwachsen der Kleinen beobachten möchten, sollten sich ausführlich über Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht informieren und sich dann an einen Tierschutzverein oder Tierheim wenden. Es gibt leider genug hochträchtige Katzen, die nicht mehr kastriert werden können und die ohnehin Babies bekommen. Tierschutzvereine und Tierheime würden durch Unterbringung solcher Katzen auf verantwortungsbewussten und verlässlichen Pflegeplätzen immens entlastet werden.
Der Text kann unter http://verein.streunerkatzen.org/kastrationspflicht.pdf heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.
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Von: Streunerkatzen OÖ
Niwi - 30. Jan, 20:32
3 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
2305 mal gelesen
Niwi - 30. Jan, 20:36
Jetzt kommentiere ich meinen eigenen Eintrag.
Naja, von mir wurde er nicht geschrieben, sondern vom Verein Streunerkatzen OÖ.
Eigentlich sollte es Sache des Landes oder des Tierschutzobmannes sein diese Sachen flächendeckend zu verbreiten!!!
Naja, von mir wurde er nicht geschrieben, sondern vom Verein Streunerkatzen OÖ.
Eigentlich sollte es Sache des Landes oder des Tierschutzobmannes sein diese Sachen flächendeckend zu verbreiten!!!
Helmut (Gast) - 31. Jan, 16:00
der erste Katzenfreund ist schon da :-)
Super Eintrag - das habe ich übrigens auch nicht gewusst. Was man alles so in Blogs erfährt.
Super Eintrag - das habe ich übrigens auch nicht gewusst. Was man alles so in Blogs erfährt.
Niwi - 2. Feb, 09:21
Hallo Helmut *wink*
Ich habe auch bis vor ein paar Jahren geglaubt, bäuerliche Haltug heißt : Katze von Bauern.
DAs ist sehr ungeschickt formuliert!
Ich lass mirs irgendwo ausdrucken und dann verteile ich es.
LG und schönen Tag Dir!
Niwi
Ich habe auch bis vor ein paar Jahren geglaubt, bäuerliche Haltug heißt : Katze von Bauern.
DAs ist sehr ungeschickt formuliert!
Ich lass mirs irgendwo ausdrucken und dann verteile ich es.
LG und schönen Tag Dir!
Niwi
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