Brief an die Tierschutzombudsfrauen
Hier ist der Text des Briefes, den ich an die Tierschutzombudsfrauen geschrieben habe:
Ich habe eine Frage zu "Katzen in bäuerlicher Haltung".
Viele der Tierschutzorganisationen schreiben, daß auch Bauern ihre freilaufenden Katzen kastrieren müssen.
Der Text im Tierschutzgesetz sei irreführend, da viele der Bauern glauben, daß sie ihre Katzen nicht kastrieren müssen.
Es sind gerade die Katzen der Bauern betroffen, weil es viel zu viel Junge gibt, die dann auf grausame Weise "entsorgt" werden.
Kann man diesen Text im Tierschutzgesetz ändern?
Dann wäre alles klar! Und es würden sich tausende Katzen einen furchtbaren Tod erparen!
Was kann man tun um diesen Text zu ändern?
Ich bin sofort dabei! Mit Sicherheit auch fast alle Katzenvereine und deren Mitglieder/Freunde Österreichs!
In der Zwischenzeit könnte man die Gemeinden/ Bürgermeister auffordern, daß sie eine Art "Katzen Kastration Information" aushängen und in den Gemeindenachrichten mit Nachdruck veröffentlichen.
Wenn es etwas gibt, wo ich mithelfen kann, bitte lassen Sie es mich wissen!
Mit freundlichen Grüßen
-------------------------------------------------------------
Eine sehr nette und auch aufschlussreiche Antwort will ich Euch nicht vorenthalten.
Hier ist sie:
wir danken für Ihr Schreiben vom 14.2.2011.
Als Stellvertreterin von Herrn Magister Gsandtner und zuständig für den Bereich Katzen darf ich Ihnen wie folgt antworten:
In Österreich besteht seit dem 1.1.2005 gemäß bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz eine generelle Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit Ausnahme von Zuchtkatzen und Streunerkatzen. Bezüglich Katzen aus bäuerlichen Betrieben erfolgte erst vor kurzem eine Klarstellung durch das Bundesministerium, es wurde nämlich in den vergangenen Jahren so ausgelegt, dass Katzen aus bäuerlichen Betrieben generell von der Kastrationspflicht ausgenommen sind - dies wurde jetzt vom Bundesminister klarer formuliert und es sind nur jene ausgenommen, die zu den Streunerkatzen gerechnet werden können. Dies bedeutet, dass es sich nicht um Katzen handeln darf, die am bäuerlichen Betrieb ein- und ausgehen und gefüttert werden - jene sind als Katzen im Eigentum des Bauers zu sehen und unterliegen daher ebenfalls der Kastrationspflicht!
Auch das Töten von Katzen durch Privatpersonen sowie ohne vernünftigen Grund ist gesetzlich eindeutig verboten. Katzen - und alle anderen Wirbeltiere auch - dürfen nur von Tierärzten euthanasiert werden und auch nur dann, wenn ein vernünftiger Grund, also z.B. eine medizinische Indikation, vorliegt.
Es wäre sicher hilfreich, wenn Sie diese Informationen weiter verbreiten und man sollte auch nicht davor zurückschrecken, Personen anzuzeigen, wenn man bezeugen kann, dass sie Katzen töten um sich ihrer zu entledigen.
Übrigens haben Sie im Burgenland eine neue, engagierte Tierschutzombudsfrau, die sicher offen ist für Projekte, etc. Sie heißt Dr. Gabriela Velich. Vielleicht kennen Sie sie ja schon.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Für das Team der
Tierschutzombudsstelle Wien
Ich habe eine Frage zu "Katzen in bäuerlicher Haltung".
Viele der Tierschutzorganisationen schreiben, daß auch Bauern ihre freilaufenden Katzen kastrieren müssen.
Der Text im Tierschutzgesetz sei irreführend, da viele der Bauern glauben, daß sie ihre Katzen nicht kastrieren müssen.
Es sind gerade die Katzen der Bauern betroffen, weil es viel zu viel Junge gibt, die dann auf grausame Weise "entsorgt" werden.
Kann man diesen Text im Tierschutzgesetz ändern?
Dann wäre alles klar! Und es würden sich tausende Katzen einen furchtbaren Tod erparen!
Was kann man tun um diesen Text zu ändern?
Ich bin sofort dabei! Mit Sicherheit auch fast alle Katzenvereine und deren Mitglieder/Freunde Österreichs!
In der Zwischenzeit könnte man die Gemeinden/ Bürgermeister auffordern, daß sie eine Art "Katzen Kastration Information" aushängen und in den Gemeindenachrichten mit Nachdruck veröffentlichen.
Wenn es etwas gibt, wo ich mithelfen kann, bitte lassen Sie es mich wissen!
Mit freundlichen Grüßen
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Eine sehr nette und auch aufschlussreiche Antwort will ich Euch nicht vorenthalten.
Hier ist sie:
wir danken für Ihr Schreiben vom 14.2.2011.
Als Stellvertreterin von Herrn Magister Gsandtner und zuständig für den Bereich Katzen darf ich Ihnen wie folgt antworten:
In Österreich besteht seit dem 1.1.2005 gemäß bundeseinheitlichem Tierschutzgesetz eine generelle Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen mit Ausnahme von Zuchtkatzen und Streunerkatzen. Bezüglich Katzen aus bäuerlichen Betrieben erfolgte erst vor kurzem eine Klarstellung durch das Bundesministerium, es wurde nämlich in den vergangenen Jahren so ausgelegt, dass Katzen aus bäuerlichen Betrieben generell von der Kastrationspflicht ausgenommen sind - dies wurde jetzt vom Bundesminister klarer formuliert und es sind nur jene ausgenommen, die zu den Streunerkatzen gerechnet werden können. Dies bedeutet, dass es sich nicht um Katzen handeln darf, die am bäuerlichen Betrieb ein- und ausgehen und gefüttert werden - jene sind als Katzen im Eigentum des Bauers zu sehen und unterliegen daher ebenfalls der Kastrationspflicht!
Auch das Töten von Katzen durch Privatpersonen sowie ohne vernünftigen Grund ist gesetzlich eindeutig verboten. Katzen - und alle anderen Wirbeltiere auch - dürfen nur von Tierärzten euthanasiert werden und auch nur dann, wenn ein vernünftiger Grund, also z.B. eine medizinische Indikation, vorliegt.
Es wäre sicher hilfreich, wenn Sie diese Informationen weiter verbreiten und man sollte auch nicht davor zurückschrecken, Personen anzuzeigen, wenn man bezeugen kann, dass sie Katzen töten um sich ihrer zu entledigen.
Übrigens haben Sie im Burgenland eine neue, engagierte Tierschutzombudsfrau, die sicher offen ist für Projekte, etc. Sie heißt Dr. Gabriela Velich. Vielleicht kennen Sie sie ja schon.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Für das Team der
Tierschutzombudsstelle Wien
Niwi - 4. Mär, 20:37
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